15. Dezember 2021 Infos aus dem KGR
Der Kirchengemeinderat hat in Abstimmung mit der neuen Landesverordnung und den Richtlinien der Nordkirche die Corona-Regeln in der AndreasGemeinde angepasst.
Der Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt worden sein oder kann (nur am Sonntag) durch unser medizinisches Personal gemacht werden (dazu bitte mindestens 15 Minuten vor dem Gottesdienst da sein).
Schüler:innen müssen die Testbescheinigung der Schule über die regelmäßige Testung mitbringen.
Testbescheinigungen, bzw. sonstige Zertifikate bitte dabei haben und vorzeigen. Grundsätzlich müssen ja alle ihre Testbescheinigungen und Zertifikate immer mit sich führen, auch wenn man schon bei uns auf der Liste steht (evtl. Prüfung des Gesundheitsamts).
Für den SEVEN gilt dasselbe (3G). Nur hier können wir keine Eigentestungen vornehmen. Bitte ab sofort auch hier die Testbescheinigung der der Schule über die regelmäßige Testung dabei haben.
Damit der Einlass schneller abläuft, können wir Euch mit Eurem Zertifikat/SchülerInnen-Testbescheinigung registrieren, wenn das noch nicht geschehen ist. Das geschieht am Einlass zur Veranstaltung.
Aufgrund der aktuellen Zahlen empfehlen wir, die Maske beim Singen aufzusetzen. Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Nur bei Schüler:innen ist die bescheinigte regelmäßige Testung in der Schule möglich.
Die Teamleiter/Veranstaltungsleiter müssen 2G sicherstellen und die Testbescheinigungen der SchülerInnen und Zertifikate prüfen.
Es dürfen generell nur Personen ohne Symptome an Veranstaltungen teilnehmen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).