3G für Gottesdienste, 2G für alles Weitere

15. Dezember 2021 Infos aus dem KGR

Der Kirchengemeinderat hat in Abstimmung mit der neuen Landesverordnung und den Richtlinien der Nordkirche die Corona-Regeln in der AndreasGemeinde angepasst.

1. In den Gottesdiensten gilt weiterhin die 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet)

Der Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt worden sein oder kann (nur am Sonntag) durch unser medizinisches Personal gemacht werden (dazu bitte mindestens 15 Minuten vor dem Gottesdienst da sein).

Schüler:innen müssen die Testbescheinigung der Schule über die regelmäßige Testung mitbringen.

Testbescheinigungen, bzw. sonstige Zertifikate bitte dabei haben und vorzeigen. Grundsätzlich müssen ja alle ihre Testbescheinigungen und Zertifikate immer mit sich führen, auch wenn man schon bei uns auf der Liste steht (evtl. Prüfung des Gesundheitsamts).

Für den SEVEN gilt dasselbe (3G). Nur hier können wir keine Eigentestungen vornehmen. Bitte ab sofort auch hier die Testbescheinigung der der Schule über die regelmäßige Testung dabei haben.

Damit der Einlass schneller abläuft, können wir Euch mit Eurem Zertifikat/SchülerInnen-Testbescheinigung registrieren, wenn das noch nicht geschehen ist. Das geschieht am Einlass zur Veranstaltung.

Aufgrund der aktuellen Zahlen empfehlen wir, die Maske beim Singen aufzusetzen. Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht.

2. Für alle Gemeindeveranstaltungen gelten nach den Vorschriften der Nordkirche die 2G-Voraussetzungen (geimpft/genesen)

Nur bei Schüler:innen ist die bescheinigte regelmäßige Testung in der Schule möglich.

Die Teamleiter/Veranstaltungsleiter müssen 2G sicherstellen und die Testbescheinigungen der SchülerInnen und Zertifikate prüfen.

Fragen und vollständiges Hygienekonzept

Ergänzende Hinweise (gültig ab 15. Dezember)

Es dürfen generell nur Personen ohne Symptome an Veranstaltungen teilnehmen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Für Kinder und Jugendliche gilt zur Teilnahme an Veranstaltungen:

  • Kinder bis zur Einschulung: Kein Nachweis
  • Einschulung bis 11 Jahre: Schulbescheinigung oder max. 24 Stunden alter Test – in den Weihnachtsferien alternativ Schulbescheinigung und max. 72 Stunden alte Selbstauskunft/Test
  • 12 bis 17 Jahre: Impfung/Genesenennachweis, Schulbescheinigung oder max. 24 Stunden alter Test – in den Weihnachtsferien alternativ Schulbescheinigung und max. 72 Stunden alte Selbstauskunft/Test

Für alle ab 16 Jahren gilt:

  • Person ist bekannt oder Identität wird anhand Personalausweis, Reisepass oder Führerschein geprüft
  • bei Nachweis mit QR-Code findet die Prüfung mit der CoVPass-Check-App des Robert Koch-Instituts statt

Weitere Details beim LRSH