Besuch aller Veranstaltungen ohne G-Nachweis

04. April 2022 Allgemeines

Maskenpflicht entfällt

Der Kirchengemeinderat hat in Abstimmung mit der neuen Landesverordnung und den Richtlinien der Nordkirche die Corona-Regeln in der AndreasGemeinde angepasst.

1. Allgemeine Regeln

  • Es bestehen keine Zugangsbegrenzungen.
  • Ein G-Nachweis in jedweder Form ist nicht notwendig.
  • Es bestehen keine Kapazitätsgrenzen.
  • An den Eingängen besteht die Möglichkeit der Hände-Desinfektion. In den Bädern besteht die Möglichkeit zum Hände waschen.
  • Die Räume werden vor und nach einer Veranstaltung gelüftet.
  • Auf den Wegen durch das Gemeindezentrum sind größere Ansammlungen und/oder Staus von Menschen zu vermeiden.

2. Maskenpflicht entfällt

  • Auch in Innenräumen besteht keine Maskenpflicht mehr.
  • Das freiwillige Tragen wird unter bestimmten Umständen empfohlen (Eigenverantwortungsprinzip der Corona-Verordnung ab dem 03.04.22)
  • Es wird empfohlen, freiwillig eine Maske zu tragen

    • beim Singen
    • auf Laufwegen, insbesondere an Stellen mit engen Personenkonstellationen wie beim Ausgang von Veranstaltungen

 3. Musik und Vortrag

  • Es besteht keine Maskenpflicht für Musiker*innen und Sänger*innen und Wortvortragende bei allen Veranstaltungen

4. Zusammenkünfte im privaten Raum

  • Hier gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein für private Zusammenkünfte.

 

Bei Fragen wendet Euch gerne an

Weiterführende Links

 

Stand: 3. April 2022