04. April 2022
Allgemeines
Maskenpflicht entfällt
Der Kirchengemeinderat hat in Abstimmung mit der neuen Landesverordnung und den Richtlinien der Nordkirche die Corona-Regeln in der AndreasGemeinde angepasst.
1. Allgemeine Regeln
- Es bestehen keine Zugangsbegrenzungen.
- Ein G-Nachweis in jedweder Form ist nicht notwendig.
- Es bestehen keine Kapazitätsgrenzen.
- An den Eingängen besteht die Möglichkeit der Hände-Desinfektion. In den Bädern besteht die Möglichkeit zum Hände waschen.
- Die Räume werden vor und nach einer Veranstaltung gelüftet.
- Auf den Wegen durch das Gemeindezentrum sind größere Ansammlungen und/oder Staus von Menschen zu vermeiden.
2. Maskenpflicht entfällt
- Auch in Innenräumen besteht keine Maskenpflicht mehr.
- Das freiwillige Tragen wird unter bestimmten Umständen empfohlen (Eigenverantwortungsprinzip der Corona-Verordnung ab dem 03.04.22)
- Es wird empfohlen, freiwillig eine Maske zu tragen
- beim Singen
- auf Laufwegen, insbesondere an Stellen mit engen Personenkonstellationen wie beim Ausgang von Veranstaltungen
3. Musik und Vortrag
- Es besteht keine Maskenpflicht für Musiker*innen und Sänger*innen und Wortvortragende bei allen Veranstaltungen
4. Zusammenkünfte im privaten Raum
- Hier gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein für private Zusammenkünfte.
Bei Fragen wendet Euch gerne an
Weiterführende Links
Stand: 3. April 2022